Fragen und Antworten zu Ermäßigungen und Zuschüssen
Ermäßigungen und Zuschüsse - wo ist der Unterschied?
Ermäßigungen werden von uns gewährt. Zuschüsse gibt es von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.
Welche Ermäßigungen gibt es?
Wir gewähren eine Ermäßigung um 3% auf den Reisepreis
- für teilnehmende Geschwister
- bei sofortiger Bezahlung des vollen Reisepreises (siehe unten!)
- für die Vorlage der cars&more - Card
- für die Vorlage der Pressekarte der Freien Presse
Es gibt höchstens EINE Ermäßigung je Reise.
Sofortige Bezahlung in voller Höhe?
Ja. Dies gilt jedoch nur für die Sommer- und Herbstferien und Vertragsabschlüsse, welche eine verbindliche Anmeldung bzw. einen vollständigen Zahlungseingang bis zum 31. Januar gewährleisten.
Was bedeutet "teilnehmende Geschwister"?
Alle Geschwister, welche an einer beliebigen Reise aus unserem Angebot teilnehmen, erhalten diese Ermäßigung. Dies gilt natürlich nicht, wenn z.B. von zwei Geschwisterkindern nur ein Kind bei uns mitfährt.
Welche Zuschüsse gibt es?
Grundsätzlich wird nach pauschalen und einkommensabhängigen Zuschüssen entschieden.
Wie hoch sind diese pauschalen Zuschüsse?
Dies ist sehr unterschiedlich, manche Landkreise und Städte geben auch gar nichts. Über die Höhe der Zuschüsse in den verschiedenen Landkreisen können wir dich erst mit dem Vorliegen der jährlichen Haushaltbeschlüsse und Zuwendungsbescheide informieren.
Wie erhält man die pauschalen Zuschüsse?
Diese werden durch uns für euch beantragt. Sofern wir pauschale Zuschüsse erhalten, sind diese natürlich zweckgebunden zu verwenden und werden daher an euch ausgezahlt oder bei einem Bescheid des Jugendamtes vor dem Ferienlager in die Kalkulation eingearbeitet bzw. gutgeschrieben.
Wie hoch sind die einkommensabhängigen Zuschüsse?
Dieser Zuschuss beträgt immerhin 15,00 Euro je Übernachtung!
Wie hoch sind die Bemessungsgrenzen?
| Haushaltsangehörige | Netto-Haushaltseinkommen |
|---|---|
| 2 | 1695,83 € |
| 3 | 2103,72 € |
| 4 | 2504,98 € |
| 5 | 2912,74 € |
| 6 | 3302,74 € |
| 7 | 3692,74 € |
| 8 | 4082,74 € |
| 9 | 4472,74 € |
| 10 | 4862,74 € |
| Hinweis: | Gilt nur für Hauptwohnsitz in Chemnitz! 7-17 Jahre sowie bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises bis 27 Jahre |
Wo beantrage ich einkommensabhängige Zuschüsse?
Diese musst du bitte selbst in unserem Büro beantragen, Frau Saubert hilft dabei gern. Wir bitten dich um eine Terminvereinbarung unter Tel. 0371 / 561 47 - 44.
Allerdings werden diese Zuschüsse nicht von jedem Jugendamt gewährt. Teilnehmer/innen mit Hauptwohnsitz in Chemnitz können bis zu 15,00 EUR je ÜN für maximal 21 Übernachtungen pro Kind und Jahr, verteilt auch über mehrere Fahrten erhalten.
Wann beantrage ich einkommensabhängige Zuschüsse?
Wichtig: Bis vier Wochen vor Reiseantritt! Kümmere dich bitte rechtzeitig darum, diese Mittel sind ohnehin limitiert und es lohnt sich!
Welche Nachweise muss ich vorlegen?
Mitzubringende Nachweise sind:
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate bzw.
- letzter Einkommenssteuerbescheid (Selbstständige)
- Nachweise zu Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Renten, Unterhalt, Bafög, Beihilfen, Kindergeld, Wohngeld, sonstige Einnahmen usw.
- Bescheide zum ALG I, II, Sozialgeld u.ä.
Bei Vorlage einer Befreiung von Elternbeiträgen sind keine der obigen Nachweise erforderlich.
Kopien können gern in unserem Büro gefertigt werden.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse?
Nein. Sie sind auch nicht Bestandteil unseres Reisevertrages.


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